Aufgrund der anhaltenden Trockenperiode macht die Öffnung des Waldes zu Erholungszwecken für jedermann notwendig, dass vorbeugende Maßnahmen für größtmöglichen Schutz vor Waldbränden gesetzt werden. Zu diesem Zweck wurde von der Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung eine Verordnung betreffend den Waldbrandschutz für die Waldgebiete aller Gemeinden des politischen Bezirkes Urfahr-Umgebung und deren Gefährdungsbereiche erlassen.
In den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes Urfahr-Umgebung sowie in deren Gefährdungsbereichen ist jedes Anzünden von Feuer und das Rauchen verboten. Der Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen.