Mit dem Erwerb des Kleinlöschfahrzeuges im Jahre 2014 sind wir erstmals seit Bestehen der FF Oberbairing in die Lage gekommen,
dass der Führerschein „Klasse B“ aufgrund der höchstzulässigen Gesamtmasse nicht mehr ausreicht, um das KLF zu lenken. Um jedoch die Alarmbereitschaft der Feuerwehren nicht zu gefährden, wurde in Zusammenarbeit des Feuerwehrverbandes mit der Bundesregierung im Bundesgesetzblatt eine Novelle zum Lenken von Feuerwehrfahrzeugen bis 5,5to verfasst.
Zur Erlangung dieser Lenkerberechtigung ist folgender Ausbildungsumfang einzuhalten und anschließend durch den Feuerwehrkommandanten zu prüfen.
– Theoretische Ausbildung in Straßenverkehrsrecht, Fahrzeugtechnik, Fahrphysik sowie Gefahrenlehre und Partnerkunde
– Praktische Ausbildung wie Einschulung in das Fahrzeug, Zustandsüberprüfung des Fahrzeuges sowie Fahrübungen
In mehreren Ausbildungsgruppen wurde der theoretische und praktische Teil geübt und in den letzten Wochen durch HBI Wahlmüller Alfred geprüft.
Die FF Oberbairing gratuliert allen betroffenen Mitgliedern zur Erlangung der Bestätigung zum Lenken von Feuerwehrfahrzeugen bis 5.500 kg höchstzulässige Gesamtmasse mit der Lenkberechtigung B gemäß § 1 Abs. 3 des Führerscheingesetzes.
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